Persönliches Budget für Arbeit - für Menschen mit psychischen Behinderungen

Ein Service der Elbe Werkstätten GmbH

Frau Nicola Pantelias

Elbe Werkstätten GmbH
Behringstraße 16a
22765 Hamburg

Telefon: 040 - 414 37 59-73
Mobilnummer: 0160 - 746 80 69

URI: http://www.persoenliches-budget-hamburg.de
URI: http://www.ew-gmbh.de

 
 

Was ist das Persönliche Budget?

Mit dem Persönlichen Budget können Sie sich als Leistungsempfänger anstatt der Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch eine Geldleistung wählen. Diese erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Rehabilitationsträger. Hieraus bezahlen Sie die Aufwendungen, die zur Deckung Ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das Persönliche Budget löst dabei das bisherige Vertrags-Dreieck zwischen Ihnen, dem Rehabilitationsträger und der Rehabilitationseinrichtung auf; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt.

Damit können Sie den "Einkauf" Ihrer gewünschten Leistungen eigenverantwortlich regeln. Als Experte/in in eigener Sache entscheiden Sie so selbst, welche Hilfen für Sie am besten sind und welcher Dienst oder welche Person zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Die Leistungen können durch verschiedene Anbieter erbracht und die Kosten hierfür von verschiedenen Rehabilitationsträgern übernommen werden, während mit Ihnen ein Gesamt-Budget verhandelt wird.

Gesetzliche Grundlagen des Persönlichen Budgets sind der § 17 SGB IX und die Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs.2-4 SGB IX (Budgetverordnung – BudgetV). Die Zuständigkeitserklärung für Teilhabeleistungen wird durch § 14 SGB IX geregelt.

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

  • Kommen Sie zu uns und informieren Sie sich über die Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung. Wir machen Ihnen einen Vorschlag zu einem ersten Rehabilitationsplan.
  • Sie wenden sich an einen Rehabilitationsträger (Rentenverischerung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft) oder die gemeinsame Servicestelle um ein Persönliches Budget zu beantragen.
  • Im Gespräch mit Ihnen klärt der Reha-Träger die in Betracht kommenden Leistungen.
  • Dieser Rehabilitationsträger oder die Servicestelle nimmt Kontakt zu dem für Sie zuständigen Träger auf.
    • Spätestens jetzt sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um gemeinsam mit uns Ihren ganz individuellen Rehabilitationsplan zu erstellen. Diesen Plan können Sie bei Ihrem Reha-Träger vorstellen.
  • Ein Reha-Berater des zuständigen Rehabilitationsträgers wird mit Ihnen und ggf. Ihrem Betreuer den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe besprechen.
  • Sobald der Bedarf festgestellt wurde, schließen Sie mit dem Reha-Berater eine Zielvereinbarung.
  • Der Reha-Berater des beauftragten Rehabilitationsträgers wird mit Ihnen über die Dauer der Leistungen zur Teilhabe regelmäßig eine Zielvereinbarung erarbeiten.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

  • Das Persönliche Budget bietet Ihnen sehr viel mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bei der Suche und der Umsetzung Ihrer benötigten Leistungen zur Teilhabe.
  • Die Angebote können individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten werden.

Nachteile

  • Das Budget kann unter Umständen zu knapp bemessen sein. Sie können in diesem Fall zu einem herkömmlichen Angebot wechseln.
  • Die Budgetberatung und –unterstützung ist nicht in der Bedarfserhebung für das Budget enthalten. Die Leistungsträger gestatten derzeit lediglich, dass die Kosten für die Beratung und Unterstützung aus dem Persönlichen Budget bestritten werden.
  • Noch nicht geregelt ist, ob im Persönlichen Budget zukünftig auch die Sozialversicherungsabgaben enthalten sein sollen.